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private Leistungen

Unsere privaten physiotherapeutischen Leistungen bieten wir Ihnen auf Grundlage des sektoralen Heilpraktikers für Physiotherapie an.
Was das genau bedeutet erklären wir Ihnen weiter unten.



Sie waren bei uns auf ein ärztlich verordnetes Rezept in Behandlung.
Der Arzt verschreibt Ihnen keine weitere Verordnung. Sie möchten aber trotzdem gern noch weitere Physiotherapie in Anspruch nehmen.
Sie wachen morgens z.B. mit Knie - oder Rückenschmerzen auf und wissen hier kann mir auch die Physiotherapie helfen und ich muss nicht gleich zum Arzt gehen.
Dann können Sie physiotherapeutischen Behandlungen wie z.B. Krankengymnastik, klassische Massagetherapie oder Elektro- / Wärmetherapie ( Fango ) u.v.m. bei uns auf Selbstzahlerbasis erhalten. Vereinbaren Sie bei uns einen Termin und wir sorgen wieder für Ihr ganzheitliches Wohlbefinden. 




25 Minuten - 45,00 €

50 Minuten - 90,00 €






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Sektorale Heikpraktikerin für Physiotherapie

Normalerweise ist der erste Gang des Patienten zum Arzt, der dann ein Rezept für den Physiotherapeuten ausstellt. Durch die Zusatzqualifikation des sektoralen Heilpraktikers  für Physiotherapie wird die Krankheitsdiagnose vom Physiotherapeuten vorgenommen. Diagnose und Therapie finden also unter einem Dach statt. So spart man sich den Weg zum Arzt und Sie kommen bei akuten Beschwerden direkt in die Physiotherapie Praxis. Ist die Befundlage unklar, wird der Patient natürlich trotzdem zu einem Facharzt weiter geleitet, um das Krankheitsbild weiter abzuklären.

 
Die Leistungen des sektoralen Heilpraktiker für Physiotherapie bietet Ihnen ab sofort unsere Praxis an. Wir geben damit kein Heilversprechen ab.


Welche Vorteile haben Sie als Patient?

->  keine lange Wartezeit auf einen Arzttermin
->  Behandlung ohne ärztliche Verordnung
->  ausführliche Befunderhebung und Diagnosestellung
->  keine vorgeschriebene Therapieform, Behandlungszeit und
Anzahl der zu leistenden Behandlungen
und dadurch effektive Behandlung Ihrer Beschwerden




Wer bezahlt die Behandlung?

Diese Therapie wird leider nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Jedoch für alle Privatpatienten oder Patienten mit privater Zusatzversicherung gibt es die Möglichkeit der Erstattung. Die Rechnungen des Heilpraktikers (erstellt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker „GebüH“) können bei den Privatversicherungen als Heilbehandlung geltend gemacht werden (sofern in Ihrem Vertrag Heilpraktikerleistungen erstattungsfähig sind!!).
 
Sie sind nicht privat versichert, möchten aber gerne die Vorzüge genießen?
Viele Krankenkassen bieten ihren Mitgliedern oder auch Nichtmitgliedern für einen geringen monatlichen Beitrag eine Zusatzversicherung an. Diese kann je nach Wunsch auch die Kosten für Behandlungen im Bereich der Heilpraktik mit abdecken. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse!